Serumflasche mit Pipette, Cremetiegel, Glasschalen und Zweig auf hellem Steintisch
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Gesichtsliftings beliebt: DGÄPC-Umfrage zeigt Einfluss sozialer Medien

DGÄPC-Umfrage zu Schönheits-OPs: Oberlidstraffung liegt bei 11,7 Prozent vor Botox mit 11,3 Prozent, Social-Media-Einfluss steigt deutlich an.

Florian Döhnert-Breyer
Beitrag von
Überprüft durch
Aktualisiert am
11.10.2026
Veröffentlicht am
11.10.2026

Inhaltsverzeichnis6
  1. 1Das Wichtigste in Kürze
  2. 2Faltenunterspritzung und Brust-OPs bleiben Dauerbrenner
  3. 3Warum junger Leidensdruck selten ein Trend ist
  4. 4Das BGH-Urteil als Gegengewicht zur Social-Media-Wirkung
  5. 5Was für Praxen und Patientinnen jetzt zählt
  6. 6FAQ: Häufig gestellte Fragen

Oberlidstraffungen führen die deutsche Statistik der Schönheitsoperationen an. Das zeigt eine aktuelle Patientenbefragung der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC).

Mit 11,7 Prozent aller Eingriffe liegt die Oberlidstraffung knapp vor Behandlungen mit Botulinumtoxin, besser bekannt unter dem Markennamen Botox, die auf 11,3 Prozent kommen. Insgesamt zeigt sich ein klarer Trend zu operativen Gesichtsliftings: Gesichts-, Hals-, Stirn- und Augenbrauenliftings machen zusammen 12,6 Prozent der schönheitschirurgischen Eingriffe aus.

Faltenunterspritzung und Brust-OPs bleiben Dauerbrenner

Neben dem Lifting-Trend zeigt die Umfrage ein stabiles Muster: Faltenunterspritzungen, Brustvergrößerungen und Bruststraffungen sind in allen Altersgruppen besonders gefragt. Diese Eingriffe tauchen Jahr für Jahr unter den Favoriten auf, unabhängig vom Alter der Befragten.

Gleichzeitig lässt sich der Einfluss sozialer Medien nicht mehr wegdiskutieren. 2021 gaben erst neun Prozent der unter 30-Jährigen an, dass Social-Media-Beiträge ihre Entscheidung für einen Eingriff beeinflusst hätten.

2026 liegt dieser Wert über alle Altersgruppen hinweg bei fast 13 Prozent. Bei den jüngeren Patientinnen und Patienten unter 30 Jahren sind es sogar über 20 Prozent, die angeben, dass Beiträge in sozialen Netzwerken ihren Wunsch nach einem Eingriff verstärkt haben.

Warum junger Leidensdruck selten ein Trend ist

Wer unter 30 ist und über eine Operation nachdenkt, folgt laut DGÄPC-Zahlen selten einer kurzlebigen Mode. Mehr als 42 Prozent dieser Altersgruppe leiden nach eigenen Angaben seit mehr als drei Jahren unter ihrem Problem, weitere 23,2 Prozent sogar noch länger, macht zusammen über 65 Prozent mit langjährigem Leidensdruck.

Bei dieser Gruppe geht es konkret um Eingriffe an der Brust, um Intim- und Nasenkorrekturen oder um die Behandlung einer Gynäkomastie, also einer vergrößerten Brust beim Mann, Themen, die anders als ein Lippen-Trend auf Instagram selten innerhalb weniger Monate entstehen.

DGÄPC-Präsidentin Michaela Montanari fasst die ärztliche Aufgabe in einem Satz zusammen: „Ein Feed kann Wünsche wecken, aber keine medizinische Indikation stellen.“ Konkret heißt das für sie, Erwartungen mit den individuellen Gegebenheiten abzugleichen, Risiken klar zu benennen und einen Eingriff abzulehnen, wenn er aus ärztlicher Sicht nicht sinnvoll ist.

Das BGH-Urteil als Gegengewicht zur Social-Media-Wirkung

Während soziale Netzwerke die Nachfrage nach Eingriffen spürbar antreiben, hat der Bundesgerichtshof die Werbemöglichkeiten dafür deutlich eingeschränkt. Mit Urteil vom 31. Juli 2025 (Az. I ZR 170/24) bestätigte der BGH, dass Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Unterspritzungen mit Hyaluron oder Hyaluronidase unzulässig ist.

Der Fall betraf eine Praxis, die auf Instagram mit Bildern von Patientinnen und Patienten vor und nach einer Nasenkorrektur, einem Kinnaufbau oder einer Lippenformung geworben hatte. Eine Verbraucherzentrale hatte dagegen geklagt.

Entscheidend war die Auslegung des Heilmittelwerbegesetzes: Der BGH stufte das Einbringen von Hyaluron oder Hyaluronidase per Kanüle als „operativen plastisch-chirurgischen Eingriff“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG ein, obwohl kein Skalpell im Spiel ist. Für solche Eingriffe verbietet § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG die vergleichende Darstellung von Vorher und Nachher.

Was für Praxen und Patientinnen jetzt zählt

Die beiden Entwicklungen greifen ineinander: Fast 13 Prozent aller Befragten nennen Social Media 2026 als Einflussfaktor, genau in den öffentlichen Kanälen, in denen das BGH-Urteil seit Juli 2025 Vorher-Nachher-Bilder für Hyaluron- und Botox-Behandlungen verbietet.

Erlaubt bleibt die persönliche Aufklärung im Gespräch, inklusive anonymisierter Fallbeispiele während einer Beratung. Verboten ist die öffentliche Werbung mit Bildvergleichen, egal ob auf einer Website oder in einem Social-Media-Post.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Wer sich heute über Instagram oder TikTok zu einem Eingriff inspirieren lässt, bekommt dort tendenziell weniger reale Vorher-Nachher-Vergleiche zu sehen als noch vor dem Sommer 2025. Die fundierte Einschätzung, ob ein Wunsch medizinisch sinnvoll ist, bleibt Sache des persönlichen Gesprächs in der Praxis.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Ja, ausdrücklich. Der BGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass das Einbringen von Hyaluron oder Hyaluronidase per Kanüle zur Veränderung von Nase oder Kinn als „operativer plastisch-chirurgischer Eingriff“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG gilt, obwohl kein Skalpell zum Einsatz kommt. Damit greift auch für diese minimalinvasiven Behandlungen das Werbeverbot aus § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG.

Persönliche Aufklärung im direkten Gespräch mit der Patientin oder dem Patienten bleibt erlaubt, ebenso anonymisierte Fallbeispiele während einer Beratung, etwa anhand konkreter Behandlungsverläufe ohne öffentlichen Bildvergleich. Verboten ist ausschließlich die öffentliche, werbliche Darstellung von Vorher-Nachher-Bildern auf Website oder Social-Media-Kanälen wie Instagram.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil am 31. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen I ZR 170/24 gefällt. Vorausgegangen war ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. August 2024 (Az. I-4 UKl 2/24), dessen Entscheidung der BGH in der Revision bestätigt hat.

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat die zugrunde liegende Patientenbefragung in Auftrag gegeben und ihre Ergebnisse, etwa die 11,7 Prozent für Oberlidstraffungen und die 11,3 Prozent für Botox, selbst veröffentlicht. Präsidentin Michaela Montanari ordnet die Zahlen für die Fachgesellschaft zusätzlich medizinisch ein.