
Gesichtsliftings beliebt: DGÄPC-Umfrage zeigt Einfluss sozialer Medien
DGÄPC-Umfrage zu Schönheits-OPs: Oberlidstraffung liegt bei 11,7 Prozent vor Botox mit 11,3 Prozent, Social-Media-Einfluss steigt deutlich an.

Oberlidstraffungen führen die deutsche Statistik der Schönheitsoperationen an. Das zeigt eine aktuelle Patientenbefragung der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC).
Mit 11,7 Prozent aller Eingriffe liegt die Oberlidstraffung knapp vor Behandlungen mit Botulinumtoxin, besser bekannt unter dem Markennamen Botox, die auf 11,3 Prozent kommen. Insgesamt zeigt sich ein klarer Trend zu operativen Gesichtsliftings: Gesichts-, Hals-, Stirn- und Augenbrauenliftings machen zusammen 12,6 Prozent der schönheitschirurgischen Eingriffe aus.
Faltenunterspritzung und Brust-OPs bleiben Dauerbrenner
Neben dem Lifting-Trend zeigt die Umfrage ein stabiles Muster: Faltenunterspritzungen, Brustvergrößerungen und Bruststraffungen sind in allen Altersgruppen besonders gefragt. Diese Eingriffe tauchen Jahr für Jahr unter den Favoriten auf, unabhängig vom Alter der Befragten.
Gleichzeitig lässt sich der Einfluss sozialer Medien nicht mehr wegdiskutieren. 2021 gaben erst neun Prozent der unter 30-Jährigen an, dass Social-Media-Beiträge ihre Entscheidung für einen Eingriff beeinflusst hätten.
2026 liegt dieser Wert über alle Altersgruppen hinweg bei fast 13 Prozent. Bei den jüngeren Patientinnen und Patienten unter 30 Jahren sind es sogar über 20 Prozent, die angeben, dass Beiträge in sozialen Netzwerken ihren Wunsch nach einem Eingriff verstärkt haben.
Warum junger Leidensdruck selten ein Trend ist
Wer unter 30 ist und über eine Operation nachdenkt, folgt laut DGÄPC-Zahlen selten einer kurzlebigen Mode. Mehr als 42 Prozent dieser Altersgruppe leiden nach eigenen Angaben seit mehr als drei Jahren unter ihrem Problem, weitere 23,2 Prozent sogar noch länger, macht zusammen über 65 Prozent mit langjährigem Leidensdruck.
Bei dieser Gruppe geht es konkret um Eingriffe an der Brust, um Intim- und Nasenkorrekturen oder um die Behandlung einer Gynäkomastie, also einer vergrößerten Brust beim Mann, Themen, die anders als ein Lippen-Trend auf Instagram selten innerhalb weniger Monate entstehen.
DGÄPC-Präsidentin Michaela Montanari fasst die ärztliche Aufgabe in einem Satz zusammen: „Ein Feed kann Wünsche wecken, aber keine medizinische Indikation stellen.“ Konkret heißt das für sie, Erwartungen mit den individuellen Gegebenheiten abzugleichen, Risiken klar zu benennen und einen Eingriff abzulehnen, wenn er aus ärztlicher Sicht nicht sinnvoll ist.
Was für Praxen und Patientinnen jetzt zählt
Die beiden Entwicklungen greifen ineinander: Fast 13 Prozent aller Befragten nennen Social Media 2026 als Einflussfaktor, genau in den öffentlichen Kanälen, in denen das BGH-Urteil seit Juli 2025 Vorher-Nachher-Bilder für Hyaluron- und Botox-Behandlungen verbietet.
Erlaubt bleibt die persönliche Aufklärung im Gespräch, inklusive anonymisierter Fallbeispiele während einer Beratung. Verboten ist die öffentliche Werbung mit Bildvergleichen, egal ob auf einer Website oder in einem Social-Media-Post.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Wer sich heute über Instagram oder TikTok zu einem Eingriff inspirieren lässt, bekommt dort tendenziell weniger reale Vorher-Nachher-Vergleiche zu sehen als noch vor dem Sommer 2025. Die fundierte Einschätzung, ob ein Wunsch medizinisch sinnvoll ist, bleibt Sache des persönlichen Gesprächs in der Praxis.



