
Prozess Hamburg: Botox und Hyaluron ohne Ausbildung verspritzt
Im Prozess in Hamburg steht eine 67-Jährige vor Gericht, weil sie ohne Ausbildung Botox und Hyaluron spritzte und Kundinnen dabei verletzte.

Vor dem Landgericht Hamburg muss sich eine 67-Jährige verantworten, die in ihrem eigenen Beautysalon Kundinnen Botox und Hyaluron gespritzt haben soll, ohne dafür eine anerkannte Ausbildung zu besitzen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem gefährliche Körperverletzung vor.
Der Vorwurf: Spritzen ohne Qualifikation
Die Angeklagte soll in ihrem Beautysalon wiederholt Falten unterspritzt und Lippen aufgefüllt haben, obwohl ihr dafür die erforderliche Zulassung fehlte. Weder eine Ausbildung als Ärztin noch als Heilpraktikerin ist bei ihr aktenkundig.
Werbung über Facebook als Beweisquelle
Ihr Facebook-Profil spielt im Verfahren eine zentrale Rolle: Darüber soll sie ihre Dienste beworben und Kundinnen akquiriert haben. Genau solche Accounts liefern Ermittlern regelmäßig die Beweise, die eine Anklage erst tragfähig machen.
Warum das als gefährliche Körperverletzung gilt
Der Bundesgerichtshof hat die Maßstäbe für solche Fälle mehrfach präzisiert. Eine Verletzung mit einer Spritze erfüllt bereits den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs nach Paragraf 224 Absatz 1 Nummer 2 StGB.
Die Grenze zur lebensgefährdenden Behandlung
Ob zusätzlich eine lebensgefährdende Behandlung nach Nummer 5 desselben Paragrafen vorliegt, ist strenger zu beurteilen. Der BGH verlangte 2020 in einem Fall aus Bochum, dass die Einwirkung generell geeignet sein muss, das Leben zu gefährden, nicht nur in seltenen Einzelfällen zu Komplikationen zu führen.
Frühere Urteile in vergleichbaren Fällen
In Bochum hatte eine Frau als selbsternannte Influencerin über mehr als zwei Jahre Lippen und Nasen unterspritzt, ohne Heilpraktikerin zu sein. Das Landgericht verurteilte sie zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, teils wegen Tateinheit mit Betrug und Steuerhinterziehung. Ähnlich erging es 2022 einer 35-Jährigen in Hamburg, die ohne Zulassung Lippen aufgespritzt hatte und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, sowie einer 27-jährigen Kosmetikerin, die am Landgericht Hamburg mehr als drei Jahre Haft erhielt.
Die Lücke hinter dem Einzelfall
Hyaluronsäure ist in Deutschland frei verkäuflich, anders als Botulinumtoxin, das verschreibungspflichtig ist. Fachgesellschaften wie die DGPRÄC fordern seit 2013, Hyaluronsäure als Medizinprodukt der Risikoklasse III einzustufen und ihre Abgabe auf Ärzte zu beschränken.
Zollfund in Köln und Brühl
Zollfahnder stellten 2023 bei einer Beschuldigten in Köln und Brühl rund 600 Ampullen und Fertigspritzen nicht zugelassener Mittel sicher, darunter Botox, Hyaluron, Lidocain und Cortison, dazu rund 43.000 Euro Bargeld. Auch sie hatte ihre Dienste über Social-Media-Plattformen beworben, obwohl ihr die Zulassung als Heilpraktikerin fehlte. Der Fall zeigt, wie eng Werbung im Netz und spätere Ermittlungen zusammenhängen, ein Muster, das sich auch im Hamburger Verfahren wiederfindet.



