Offener Cremetiegel, Becherglas, Ampullen, Pipette und Aloe-Vera-Blätter auf hellem Stein
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Prozess Hamburg: Botox und Hyaluron ohne Ausbildung verspritzt

Im Prozess in Hamburg steht eine 67-Jährige vor Gericht, weil sie ohne Ausbildung Botox und Hyaluron spritzte und Kundinnen dabei verletzte.

Florian Döhnert-Breyer
Beitrag von
Überprüft durch
Aktualisiert am
08.10.2026
Veröffentlicht am
08.10.2026

Inhaltsverzeichnis5
  1. 1Das Wichtigste in Kürze
  2. 2Der Vorwurf: Spritzen ohne Qualifikation
  3. 3Warum das als gefährliche Körperverletzung gilt
  4. 4Die Lücke hinter dem Einzelfall
  5. 5FAQ: Häufig gestellte Fragen

Vor dem Landgericht Hamburg muss sich eine 67-Jährige verantworten, die in ihrem eigenen Beautysalon Kundinnen Botox und Hyaluron gespritzt haben soll, ohne dafür eine anerkannte Ausbildung zu besitzen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem gefährliche Körperverletzung vor.

Der Vorwurf: Spritzen ohne Qualifikation

Die Angeklagte soll in ihrem Beautysalon wiederholt Falten unterspritzt und Lippen aufgefüllt haben, obwohl ihr dafür die erforderliche Zulassung fehlte. Weder eine Ausbildung als Ärztin noch als Heilpraktikerin ist bei ihr aktenkundig.

Werbung über Facebook als Beweisquelle

Ihr Facebook-Profil spielt im Verfahren eine zentrale Rolle: Darüber soll sie ihre Dienste beworben und Kundinnen akquiriert haben. Genau solche Accounts liefern Ermittlern regelmäßig die Beweise, die eine Anklage erst tragfähig machen.

Warum das als gefährliche Körperverletzung gilt

Der Bundesgerichtshof hat die Maßstäbe für solche Fälle mehrfach präzisiert. Eine Verletzung mit einer Spritze erfüllt bereits den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs nach Paragraf 224 Absatz 1 Nummer 2 StGB.

Die Grenze zur lebensgefährdenden Behandlung

Ob zusätzlich eine lebensgefährdende Behandlung nach Nummer 5 desselben Paragrafen vorliegt, ist strenger zu beurteilen. Der BGH verlangte 2020 in einem Fall aus Bochum, dass die Einwirkung generell geeignet sein muss, das Leben zu gefährden, nicht nur in seltenen Einzelfällen zu Komplikationen zu führen.

Frühere Urteile in vergleichbaren Fällen

In Bochum hatte eine Frau als selbsternannte Influencerin über mehr als zwei Jahre Lippen und Nasen unterspritzt, ohne Heilpraktikerin zu sein. Das Landgericht verurteilte sie zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, teils wegen Tateinheit mit Betrug und Steuerhinterziehung. Ähnlich erging es 2022 einer 35-Jährigen in Hamburg, die ohne Zulassung Lippen aufgespritzt hatte und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, sowie einer 27-jährigen Kosmetikerin, die am Landgericht Hamburg mehr als drei Jahre Haft erhielt.

Die Lücke hinter dem Einzelfall

Hyaluronsäure ist in Deutschland frei verkäuflich, anders als Botulinumtoxin, das verschreibungspflichtig ist. Fachgesellschaften wie die DGPRÄC fordern seit 2013, Hyaluronsäure als Medizinprodukt der Risikoklasse III einzustufen und ihre Abgabe auf Ärzte zu beschränken.

Zollfund in Köln und Brühl

Zollfahnder stellten 2023 bei einer Beschuldigten in Köln und Brühl rund 600 Ampullen und Fertigspritzen nicht zugelassener Mittel sicher, darunter Botox, Hyaluron, Lidocain und Cortison, dazu rund 43.000 Euro Bargeld. Auch sie hatte ihre Dienste über Social-Media-Plattformen beworben, obwohl ihr die Zulassung als Heilpraktikerin fehlte. Der Fall zeigt, wie eng Werbung im Netz und spätere Ermittlungen zusammenhängen, ein Muster, das sich auch im Hamburger Verfahren wiederfindet.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Für Botox-Injektionen ist in Deutschland eine ärztliche Approbation Pflicht, da Botulinumtoxin verschreibungspflichtig ist. Bei Hyaluron-Fillern dürfen auch zugelassene Heilpraktiker behandeln, die ihre Erlaubnis beim Gesundheitsamt nachweisen können, anders als die 67-Jährige im Hamburger Verfahren, der genau diese Zulassung fehlte.

Die unerlaubte Ausübung der Heilkunde allein kann mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. Kommt gefährliche Körperverletzung mittels einer Spritze als gefährlichem Werkzeug hinzu, reicht der Strafrahmen nach Paragraf 224 StGB von sechs Monaten bis zu zehn Jahren: Im Bochumer BGH-Fall waren es zwei Jahre und acht Monate, in Hamburg bei einer 35-Jährigen zwei Jahre auf Bewährung, bei einer 27-jährigen Kosmetikerin über drei Jahre ohne Bewährung.

Bei Schwellungen, Knötchenbildung, starken Schmerzen oder Durchblutungsstörungen sollte umgehend ärztliche Hilfe aufgesucht werden, im Zweifel in einer Notaufnahme, da unbehandelte Gefäßverschlüsse bis zu Gewebeuntergang führen können. Parallel lohnt sich eine Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt, das wie im Kölner Zollfall gegen unqualifizierte Anbieter vorgehen kann, und die Dokumentation der Behandlung mit Fotos und Rechnungen als Beweismittel.

Ja, Hyaluronsäure-Filler gelten aktuell nicht als verschreibungspflichtiges Arzneimittel und lassen sich wie im Kölner Zollfund von 2023 dokumentiert per Paketsendung bestellen, auch ohne medizinische Ausbildung. Die DGPRÄC fordert deshalb seit 2013 eine Einstufung als Medizinprodukt der Klasse III, die den Bezug auf approbierte Ärzte beschränken würde, bislang ohne gesetzliche Umsetzung.